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Digitale Barrierefreiheit

Erklärung zur Digitalen Barrierefreiheit

Die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.stiftung-hsh.de.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22. Juli 2024 abgeschlossenen Selbstbewertung. Nach dieser Überprüfung ist dieser Webauftritt zum größten Teil barrierefrei nach WCAG 2.2, Level AA.

Welche Bereiche sind noch nicht vollständig Barrierefrei?

Dokumente
Einige PDF-Dokumente sind derzeit noch nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, künftig alle PDF-Dateien barrierefrei zur Verfügung stellen zu können. Wenn Sie ein bestimmtes PDF-Dokument als barrierefreie Datei benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Videodateien
Derzeit sind nicht alle Videodateien mit Untertiteln oder Transkriptionen versehen. YouTube bietet die Möglichkeit, automatisiert erstellte Untertitel zu aktivieren, die inhaltlich jedoch nicht immer korrekt sind. Wir überarbeiten die von YouTube zur Verfügung gestellten Untertitel aktuell, sodass künftig alle Videos mit korrekter Untertitelung abrufbar sind.

Feedbackmechanismus/Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson:

Stephanie Roth
+49 30 98 60 82-453
s.roth@stiftung-hsh.de

Kontakt zur Landesbeauftragten für Digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 1 Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.

Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular der Landesbeauftragten

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit